Einzelspende für ein ASIA-Hilfsprojekt
Bei einer Einzelspende können Sie einen Betrag Ihrer Wahl auf unser Spendenkonto überweisen und dessen Verwendung im Feld Verwendungszweck des Überweisungformulars genauer spezifizieren, z.B. "Spende Erdbeben Tibet" oder "Spende Ausbildung Tibet", bzw. Sie spenden ganz ohne Zweckbindung mit "Spende Tibet" für ein dringliches Hilfsprojekt unserer Wahl.
Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland
Der Mitgliedsbeitrag für einer Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland beträgt jährlich 50 Euro oder mehr.

Hier können Sie einen Antrag für eine Fördermitgliedschaft auf Ihren Computer herunterladen.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und bitte ausreichend frankiert an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Der Betrag wird dann automatisch einmal im Jahr von Ihrem Konto eingezogen.

Download Antrag Fördermitgliedschaft ASIA Deutschland

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle, z.B. per Online-Kontaktformular.
Patenschaften für tibetische Schüler und Studenten
Patenschaftsspende jährlich:
  • Grund-/Mittelschule: 300 Euro
  • High School/Universität: 500 Euro
  • Projektbezogene Patenschaft: ab 300 Euro
  • Traditionelles Kolleg: 300 Euro

Details zu den Patenschaften sowie Patenschaftsanträge finde sie hier.

Spendenkonto
Begünstigter:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Institut:
Verwendungszweck:


Für Überweisungen
aus dem Ausland:
Förderverein ASIA Dtld. e.V.
105 312 26
702 501 50
Kreissparkasse München Starnberg
"Spende Tibet" oder "Mitgliedsbeitrag Tibet",
ggf. Präzisierung, z.B. "Erdbebenhilfe Yushu"

IBAN: DE44 7025 0150 0010 5312 26
SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS

Falls Sie bei regelmäßigen Spenden lieber per Lastschrifteinzug zahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.

Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Frei stellungsbescheid des Finanzamts Fürstenfeldbruck, Steuernr. 117/108/31760, vom 15.10.2014 für die Jahre 2011 bis 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungs-bescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
Für Spenden bis 200 Euro gelten Einzahlungsbeleg und Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung. Für Spenden über 200 Euro und für Mitgliedsbeiträge senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.

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