Unterstützen


Einzelspende für ein ASIA-Hilfsprojekt

Bei einer Einzelspende können Sie einen Betrag Ihrer Wahl auf unser Spendenkonto überweisen und dessen Verwendung im Feld Verwendungszweck des Überweisungsformulars genauer spezifizieren, z.B. „Spende Erdbeben Nepal“ oder „Spende Ausbildung“, bzw. Sie spenden ganz ohne Zweckbindung mit dem Vermerk „Spende“ für ein dringliches Hilfsprojekt unserer Wahl.

Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland

Der Mitgliedsbeitrag für einer Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland beträgt jährlich 50 Euro oder mehr.
Hier können Sie einen Antrag für eine Fördermitgliedschaft auf Ihren Computer herunterladen.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und bitte ausreichend frankiert an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Der Betrag wird dann automatisch einmal im Jahr von Ihrem Konto eingezogen.

Download Antrag Fördermitgliedschaft ASIA Deutschland

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle, z.B. per Email an info@asia-ngo.de oder über unser Kontaktformular.

Patenschaften

Bei Interesse an einer Patenschaft z.B. für Exiltibeter oder Kinder aus Bhutan zu einem jährlichen Beitrag von 300 EUR (Schulkind) bzw. 500 Euro (Studierende) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, z.B. per Email an info@asia-ngo.de oder über unser Kontaktformular.

Spendenkonto

Begünstigter:Förderverein ASIA Dtld. e.V.
IBAN:DE44 7025 0150 0010 5312 26
BIC:BYLADEM1KMS
Institut:Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Verwendungszweck:„Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“

Falls Sie bei regelmäßigen Spenden lieber per Lastschrifteinzug zahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.

Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.15 AO nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Fürstenfeldbruck, StNr. 117/108/31760, vom 14.11.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Für Spenden bis 300 Euro gelten Einzahlungsbeleg und Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung. Für Spenden über 300 Euro und für Mitgliedsbeiträge senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.